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1.
Bestehen ausreichende Anhaltspunkte für die Hochwassergef?hrdung, ist die Gemeinde verpflichtet, sich durch Nachforschungen Gewissheit über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Hochwasserabflussgebietes gem § 38 Abs 3 WRG zu verschaffen. Liegt ein solches vor, hat sie gem § 12 Abs 1 Z 2 krnt GplG dieses im Fl?chenwidmungsplan ersichtlich zu machen. Erteilt die Gemeinde eine Baubewilligung ohne diese von der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung abh?ngig zu machen, haftet sie für die Kosten der Bauführung, die bei gesetzes-konformer Vorgangsweise unterlassen worden w?re.  相似文献   
2.
Die Regelung über die Erlangung der Parteistellung übergangener Nachbarn durch Geltendmachung von Einwendungen bis l?ngstens drei Monate nach dem angezeigten Baubeginn ist wegen der Anknüpfung an einen untauglichen Zeitpunkt verfassungswidrig.  相似文献   
3.
Nachbarn kommt kein Mitspracherecht dahingehend zu, dass die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr gew?hrleistet sein müsste.  相似文献   
4.
Dem Nachbarn kommt im Bauanzeigeverfahren keine Parteistellung zu. Die Errichtung eines (hier: 18 m hohen) Stahlrohrgittermastes mit Paneel- und Richtfunkantennen ist bauanzeigepflichtig. Die Errichtung eines (hier: 4,5 m × 2,4 m × 2,9 m gro?en Wartungs-) Containers für eine Mobilfunkanlage unterliegt nicht dem Anwendungsbereich der tir BauO.  相似文献   
5.
Einfriedungen im Vorgarten dürfen die H?he von 1,50 m nicht übersteigen. Als Vorgarten gilt der Grundstücksteil zwischen der Grenze der ?ffentlichen Verkehrsfl?che (Stra?enfluchtlinie) und der vorderen Baulinie.  相似文献   
6.
Die M?glichkeit, sich gegen eine heranrückende Wohnbebauung zu wehren, kommt nur Nachbarn im Abstandsbereich von 50 m zu. Gegen die 50 m-Grenze als Kriterium für die Zuerkennung der Nachbarparteistellung bestehen keine gleichheitsrechtlichen Bedenken.  相似文献   
7.
Die ?nderung der Situierung eines Mobilfunksendemastes samt Technikcontainer stellt eine zul?ssige Projekt?nderung w?hrend des Baubewilligungsverfahrens dar. ?nderungen in der Situierung der baulichen Anlage zu Gunsten der Nachbarn ?ndern nichts am Wesen des Bauvorhabens als Mobilfunksendemast samt Technikcontainer.  相似文献   
8.
Es ist nicht unzul?ssig, Sachverst?ndigengutachten aus einem anderen Verwaltungsverfahren (hier: gewerbliches Betriebsanlagenverfahren) zu verwenden. Werden solche Sachverst?ndigengutachten der baubeh?rdlichen Entscheidung zugrunde gelegt, bedarf es aber einer nachvollziehbaren und umfassenden Darlegung in der Bescheidbegründung, weshalb diese Sachverst?ndigengutachten auch im konkreten Fall Verwendung finden k?nnen.  相似文献   
9.
Dreikammerkl?ranlagen entsprechen offenkundig nicht dem Stand der Technik. Da offenkundige Tatsachen keines Beweises bedürfen, ist kein Sachverst?ndigengutachten erforderlich.  相似文献   
10.
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