排序方式: 共有274条查询结果,搜索用时 759 毫秒
1.
Bestehen ausreichende Anhaltspunkte für die Hochwassergef?hrdung, ist die Gemeinde verpflichtet, sich durch Nachforschungen
Gewissheit über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Hochwasserabflussgebietes gem § 38 Abs 3 WRG zu verschaffen. Liegt
ein solches vor, hat sie gem § 12 Abs 1 Z 2 krnt GplG dieses im Fl?chenwidmungsplan ersichtlich zu machen. Erteilt die Gemeinde
eine Baubewilligung ohne diese von der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung abh?ngig zu machen, haftet sie für die
Kosten der Bauführung, die bei gesetzes-konformer Vorgangsweise unterlassen worden w?re. 相似文献
2.
Die Regelung über die Erlangung der Parteistellung übergangener Nachbarn durch Geltendmachung von Einwendungen bis l?ngstens
drei Monate nach dem angezeigten Baubeginn ist wegen der Anknüpfung an einen untauglichen Zeitpunkt verfassungswidrig. 相似文献
3.
Nachbarn kommt kein Mitspracherecht dahingehend zu, dass die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr gew?hrleistet sein
müsste. 相似文献
4.
Dem Nachbarn kommt im Bauanzeigeverfahren keine Parteistellung zu. Die Errichtung eines (hier: 18 m hohen) Stahlrohrgittermastes
mit Paneel- und Richtfunkantennen ist bauanzeigepflichtig. Die Errichtung eines (hier: 4,5 m × 2,4 m × 2,9 m gro?en Wartungs-)
Containers für eine Mobilfunkanlage unterliegt nicht dem Anwendungsbereich der tir BauO. 相似文献
5.
K. Giese 《Baurechtliche Bl?tter: bbl》2009,12(1):20-20
Einfriedungen im Vorgarten dürfen die H?he von 1,50 m nicht übersteigen. Als Vorgarten gilt der Grundstücksteil zwischen der
Grenze der ?ffentlichen Verkehrsfl?che (Stra?enfluchtlinie) und der vorderen Baulinie. 相似文献
6.
K. Giese 《Baurechtliche Bl?tter: bbl》2009,12(3):100-101
Die M?glichkeit, sich gegen eine heranrückende Wohnbebauung zu wehren, kommt nur Nachbarn im Abstandsbereich von 50 m zu.
Gegen die 50 m-Grenze als Kriterium für die Zuerkennung der Nachbarparteistellung bestehen keine gleichheitsrechtlichen Bedenken. 相似文献
7.
K. Giese 《Baurechtliche Bl?tter: bbl》2009,12(3):97-97
Die ?nderung der Situierung eines Mobilfunksendemastes samt Technikcontainer stellt eine zul?ssige Projekt?nderung w?hrend
des Baubewilligungsverfahrens dar. ?nderungen in der Situierung der baulichen Anlage zu Gunsten der Nachbarn ?ndern nichts
am Wesen des Bauvorhabens als Mobilfunksendemast samt Technikcontainer. 相似文献
8.
K. Giese 《Baurechtliche Bl?tter: bbl》2008,11(6):220
Es ist nicht unzul?ssig, Sachverst?ndigengutachten aus einem anderen Verwaltungsverfahren (hier: gewerbliches Betriebsanlagenverfahren)
zu verwenden. Werden solche Sachverst?ndigengutachten der baubeh?rdlichen Entscheidung zugrunde gelegt, bedarf es aber einer
nachvollziehbaren und umfassenden Darlegung in der Bescheidbegründung, weshalb diese Sachverst?ndigengutachten auch im konkreten
Fall Verwendung finden k?nnen. 相似文献
9.
K. Giese 《Baurechtliche Bl?tter: bbl》2008,11(4):148
Dreikammerkl?ranlagen entsprechen offenkundig nicht dem Stand der Technik. Da offenkundige Tatsachen keines Beweises bedürfen,
ist kein Sachverst?ndigengutachten erforderlich. 相似文献
10.